Muss man für Gießwasser Abwassergebühren zahlen?

Für jeden Liter Leitungswasser, der im Haushalt verbraucht wird, zahlt man neben den reinen Wasserkosten auch Abwassergebühren. Aber gilt das auch fürs Gießwasser im Garten? Wir klären auf.

Rasensprenger

Es kann auch gehörig ins Geld gehen, wenn man für die Gartenbewässerung Trinkwasser verwendet und hierfür Abwassergebühren zahlen muss

Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet wird, muss ein Grundstückseigentümer keine Abwassergebühren zahlen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim in einem Urteil (Az. 2 S 2650/08). Bislang geltende Mindestgrenzen für die Gebührenbefreiung verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz und seien damit unzulässig.

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Damit bestätigte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und gab der Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Stadt Neckargemünd statt. Dort bemisst sich die Abwassergebühr wie üblich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Wasser, das laut separatem Gartenwasserzähler nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt, bleibt zwar auf Antrag gebührenfrei, allerdings erst ab einer Mindestmenge von 20 Kubikmetern.

Der Frischwassermaßstab bringe als Wahrscheinlichkeitsmaßstab Ungenauigkeiten mit sich. Diese seien hinzunehmen, sofern es sich um den normalen Verbrauch durch Kochen oder Trinken handle, da diese Mengen im Verhältnis zur Gesamtmenge des verbrauchten Trinkwassers kaum messbar seien. Für die zur Gartenbewässerung verwendeten Wassermengen gelte dies aber nicht.

Wasseruhr, Wasserzähler

Zum Nachweis der Gießwassermenge muss ein geeichter Zähler für den Wasserhahn im Garten installiert werden

Mindestgrenze unzulässig

Die Richter entschieden nun, dass die für die Gebührenbefreiung geltende Mindestmenge diejenigen Bürger schlechter stelle, die für die Gartenbewässerung weniger als 20 Kubikmeter Wasser verbrauchten, und sahen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher sei zum einen die Mindestgrenze unzulässig, zum anderen der Mehraufwand für die Erfassung der Abwassermenge mit zwei Wasserzählern gerechtfertigt. Die Kosten für die Installation der zusätzlichen Wasseruhr muss allerdings der Grundstückseigentümer tragen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, die Nichtzulassung kann aber durch Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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